L 8 RJ 97/04•Landessozialgericht NRW, 2006-05-17, L 8 RJ 97/04
Landessozialgericht NRW, 2006-05-17, L 8 RJ 97/04
L 8 RJ 97/04Sozialversicherungsgericht17.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 RJ 97/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-17
Aktenzeichen: L 8 RJ 97/04
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0517.L8RJ97.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 08.07.2004 geändert. Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 25.02.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.12.2003 verurteilt, bei dem Kläger den Leistungsfall befristeter voller Erwerbsminderung vom 15.08.2003 bis 31.05.2008 anzunehmen und die entsprechende Rente ab 01.03.2004 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat 2/3 der außergerichtlichen Kosten des Klägers zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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