L 20 B 9/06 AY ER•Landessozialgericht NRW, 2006-05-08, L 20 B 9/06 AY ER
Landessozialgericht NRW, 2006-05-08, L 20 B 9/06 AY ER
L 20 B 9/06 AY ERSozialversicherungsgericht08.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 B 9/06 AY ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-05-08
Aktenzeichen: L 20 B 9/06 AY ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0508.L20B9.06AY.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 01.02.2006 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Leistungen im tenorierten Umfang bis zum 31.05.2006 zu erbringen sind.
Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin in beiden Rechtszügen.
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