L 20 B 28/06 SO ER•Landessozialgericht NRW, 2006-05-04, L 20 B 28/06 SO ER
Landessozialgericht NRW, 2006-05-04, L 20 B 28/06 SO ER
L 20 B 28/06 SO ERSozialversicherungsgericht04.05.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 B 28/06 SO ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-05-04
Aktenzeichen: L 20 B 28/06 SO ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0504.L20B28.06SO.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 07.02.2006 geändert, soweit die Antragsgegnerin verpflichtet worden ist, die Kosten der Antragstellerin für die Tagespflege im Haus L der Arbeiterwohlfahrt in H für den Zeitraum 03.02. - 10.02.2006 zu übernehmen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens zu einem Drittel.
Für das Beschwerdeverfahren sind Kosten nicht zu erstatten.
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