L 19 B 6/06 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2006-04-07, L 19 B 6/06 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2006-04-07, L 19 B 6/06 AS ER
L 19 B 6/06 AS ERSozialversicherungsgericht07.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 B 6/06 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-04-07
Aktenzeichen: L 19 B 6/06 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0407.L19B6.06AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 02.01.2006 geändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, der Antragstellerin Leistungen in Höhe von 345,- EUR monatlich für den Zeitraum von November 2005 bis Februar 2006 vorläufig zu erbringen. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt 3/5 der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin.
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