L 11 B 7/06 KA ER•Landessozialgericht NRW, 2006-04-07, L 11 B 7/06 KA ER
Landessozialgericht NRW, 2006-04-07, L 11 B 7/06 KA ER
L 11 B 7/06 KA ERSozialversicherungsgericht07.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 B 7/06 KA ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-04-07
Aktenzeichen: L 11 B 7/06 KA ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0407.L11B7.06KA.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 06.02.06 abgeändert. Es wird festgestellt, dass die Zulassung des Antragstellers zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung im Bereich Kieferorthopädie in der Zeit vom 14.12.2005 bis 13.06.2006 nicht ruht. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. Der Streitwert wird auf 16.000,00 Euro festgesetzt.
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