L 16 B 3/06 KR ER•Landessozialgericht NRW, 2006-04-06, L 16 B 3/06 KR ER
Landessozialgericht NRW, 2006-04-06, L 16 B 3/06 KR ER
L 16 B 3/06 KR ERSozialversicherungsgericht06.04.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 B 3/06 KR ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-04-06
Aktenzeichen: L 16 B 3/06 KR ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0406.L16B3.06KR.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 20.12.2005 geändert. Der Antrag der Antragstellerin auf zwei Mal wöchentlich Gewährung ambulanter psychiatrischer Pflege ab dem 01.07.2005 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
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