L 7 (10) SB 106/05•Landessozialgericht NRW, 2006-03-30, L 7 (10) SB 106/05
Landessozialgericht NRW, 2006-03-30, L 7 (10) SB 106/05
L 7 (10) SB 106/05Sozialversicherungsgericht30.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 (10) SB 106/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-30
Aktenzeichen: L 7 (10) SB 106/05
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0330.L7.10SB106.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Berufungen des Beklagten und des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichtes Detmold vom 20.09.2005 abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 26.09.2002 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 16.12.2002 verurteilt, beim Kläger einen GdB von 40 ab Dezember 2001 festzustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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