L 5 KR 142/04•Landessozialgericht NRW, 2006-03-30, L 5 KR 142/04
Landessozialgericht NRW, 2006-03-30, L 5 KR 142/04
L 5 KR 142/04Sozialversicherungsgericht30.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 142/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-30
Aktenzeichen: L 5 KR 142/04
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0330.L5KR142.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 25.03.2004 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 81.688,31 Euro nebst Zinsen in Höhe von 2 %-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 27.12.2000 zu zahlen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.