L 19 B 109/05 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2006-03-15, L 19 B 109/05 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2006-03-15, L 19 B 109/05 AS ER
L 19 B 109/05 AS ERSozialversicherungsgericht15.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 B 109/05 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-03-15
Aktenzeichen: L 19 B 109/05 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0315.L19B109.05AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 23.11.2005 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Antragsgegnerin verpflichtet wird, der Antragstellerin vorläufig Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II - für den Zeitraum von November 2005 bis einschließlich März 2006 in Höhe von 388,60 EUR monatlich zu erbringen. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren.
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