Landessozialgericht NRW, 2006-03-13, L 20 B 30/05 SO ER

L 20 B 30/05 SO ERSozialversicherungsgericht13.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 B 30/05 SO ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-03-13

Aktenzeichen: L 20 B 30/05 SO ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0313.L20B30.05SO.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 07.10.2005 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin auch im Beschwerdeverfahren. Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt L aus F bewilligt.

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