L 16 KR 250/04•Landessozialgericht NRW, 2006-03-09, L 16 KR 250/04
Landessozialgericht NRW, 2006-03-09, L 16 KR 250/04
L 16 KR 250/04Sozialversicherungsgericht09.03.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 250/04 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2006-03-09
Aktenzeichen: L 16 KR 250/04
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0309.L16KR250.04.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Das Urteil des Sozialgerichts (SG) Köln vom 10. September 2004 wird geändert.
Der Bescheid der Beklagten vom 14. Dezember 1999 und der Widerspruchsbescheid vom 4. September 2000 werden, soweit es die Beitragsnacherhebung für die bislang beigeladenen Arbeitnehmer betrifft, aufgehoben.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.