L 20 (9) B 30/05 SO•Landessozialgericht NRW, 2006-02-28, L 20 (9) B 30/05 SO
Landessozialgericht NRW, 2006-02-28, L 20 (9) B 30/05 SO
L 20 (9) B 30/05 SOSozialversicherungsgericht28.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 (9) B 30/05 SO — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-02-28
Aktenzeichen: L 20 (9) B 30/05 SO
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0228.L20.9B30.05SO.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 02.08.2005 abgeändert. Dem Kläger wird für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt X M, H, beigeordnet.
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