L 19 B 100/05 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2006-02-24, L 19 B 100/05 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2006-02-24, L 19 B 100/05 AS ER
L 19 B 100/05 AS ERSozialversicherungsgericht24.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 B 100/05 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-02-24
Aktenzeichen: L 19 B 100/05 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0224.L19B100.05AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 21.10.2005 geändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die dem Antragsteller mit Bescheid vom 30.05.2005 für die Zeit vom 01. Juli bis 30. September 2005 bewilligten Leistungen vollständig auszukehren. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin hat dem Antragsteller ein Drittel der außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
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