L 6 P 84/05•Landessozialgericht NRW, 2006-02-21, L 6 P 84/05
Landessozialgericht NRW, 2006-02-21, L 6 P 84/05
L 6 P 84/05Sozialversicherungsgericht21.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 6 P 84/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-21
Aktenzeichen: L 6 P 84/05
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0221.L6P84.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 25.07.2005 geändert. Die Bescheide vom 13.01.2004 und 07.04.2004 werden insoweit aufgehoben, als für die Beitragseinstufung in der Pflegeversicherung Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung berücksichtigt worden ist. Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten in allen Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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