L 16 KR 253/04•Landessozialgericht NRW, 2006-02-02, L 16 KR 253/04
Landessozialgericht NRW, 2006-02-02, L 16 KR 253/04
L 16 KR 253/04Sozialversicherungsgericht02.02.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 253/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-02
Aktenzeichen: L 16 KR 253/04
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0202.L16KR253.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 10. September 2004 geändert und die Klage betreffend die Statusfeststellung für die Beigeladenen C und G abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 6.000 Euro festgesetzt.
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