Landessozialgericht NRW, 2006-01-19, L 5 KR 181/04

L 5 KR 181/04Sozialversicherungsgericht19.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 5 KR 181/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-19

Aktenzeichen: L 5 KR 181/04

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0119.L5KR181.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 15.09.2004 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, die dem Kläger entstandenen Kosten für die stationäre Entwöhnungsbehandlung des Beigeladenen zu 1) in der Fachklinik I in S in der Zeit vom 07.08.2000 bis 05.02.2001 einschließlich der in dieser Zeit angefallenen Arztkosten in Höhe von 17.188,02 Euro nebst Zinsen in Höhe von 4 % zu erstatten. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

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