L 5 KR 181/04•Landessozialgericht NRW, 2006-01-19, L 5 KR 181/04
Landessozialgericht NRW, 2006-01-19, L 5 KR 181/04
L 5 KR 181/04Sozialversicherungsgericht19.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 181/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-19
Aktenzeichen: L 5 KR 181/04
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0119.L5KR181.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 15.09.2004 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, die dem Kläger entstandenen Kosten für die stationäre Entwöhnungsbehandlung des Beigeladenen zu 1) in der Fachklinik I in S in der Zeit vom 07.08.2000 bis 05.02.2001 einschließlich der in dieser Zeit angefallenen Arztkosten in Höhe von 17.188,02 Euro nebst Zinsen in Höhe von 4 % zu erstatten. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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