Landessozialgericht NRW, 2006-01-19, L 2 KN 8/04 P

L 2 KN 8/04 PSozialversicherungsgericht19.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 KN 8/04 P — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-19

Aktenzeichen: L 2 KN 8/04 P

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0119.L2KN8.04P.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 05.12.2003 geändert und die Beklagte unter Abänderung der Bescheide vom 31.01.2000 und 25.01.2001 verurteilt, der Klägerin ab 15.10.2004 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach der Pflegestufe II im gesetzlichen Umfang zu gewähren. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte hat 1/5 der außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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