L 2 KN 8/04 P•Landessozialgericht NRW, 2006-01-19, L 2 KN 8/04 P
Landessozialgericht NRW, 2006-01-19, L 2 KN 8/04 P
L 2 KN 8/04 PSozialversicherungsgericht19.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 KN 8/04 P — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-19
Aktenzeichen: L 2 KN 8/04 P
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0119.L2KN8.04P.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 05.12.2003 geändert und die Beklagte unter Abänderung der Bescheide vom 31.01.2000 und 25.01.2001 verurteilt, der Klägerin ab 15.10.2004 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach der Pflegestufe II im gesetzlichen Umfang zu gewähren. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte hat 1/5 der außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.