L 1 B 17/05 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2006-01-19, L 1 B 17/05 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2006-01-19, L 1 B 17/05 AS ER
L 1 B 17/05 AS ERSozialversicherungsgericht19.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 B 17/05 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-19
Aktenzeichen: L 1 B 17/05 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0119.L1B17.05AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 25.07.2005 geändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vom 01.07.2005 bis zum 18.02.2006 die Kosten von Unterkunft und Heizung in Höhe von 679,71 Euro monatlich zu übernehmen. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen.
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