L 11 (16) KR 358/03•Landessozialgericht NRW, 2006-01-18, L 11 (16) KR 358/03
Landessozialgericht NRW, 2006-01-18, L 11 (16) KR 358/03
L 11 (16) KR 358/03Sozialversicherungsgericht18.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 (16) KR 358/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-18
Aktenzeichen: L 11 (16) KR 358/03
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0118.L11.16KR358.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 93,68 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 2 % über den Basiszinssatz seit dem 26.08.2001 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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