Landessozialgericht NRW, 2006-01-12, L 20 B 11/05 AY ER

L 20 B 11/05 AY ERSozialversicherungsgericht12.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 B 11/05 AY ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-01-12

Aktenzeichen: L 20 B 11/05 AY ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0112.L20B11.05AY.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 16.11.2005 geändert. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ab Antragstellung bis zum Ende des Monats der gerichtlichen Entscheidung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Dem Antragsteller wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Dortmund Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt D T, Am S, M, zu seiner Vertretung beigeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers.

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