L 16 KR 52/05•Landessozialgericht NRW, 2006-01-12, L 16 KR 52/05
Landessozialgericht NRW, 2006-01-12, L 16 KR 52/05
L 16 KR 52/05Sozialversicherungsgericht12.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 52/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-12
Aktenzeichen: L 16 KR 52/05
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0112.L16KR52.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 8. Februar 2005 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Aufwendungen der Beklagten und der Beigeladenen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 8.493,33 EUR festgesetzt.
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