Landessozialgericht NRW, 2006-01-11, L 1 B 36/05 AS ER

L 1 B 36/05 AS ERSozialversicherungsgericht11.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 B 36/05 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-01-11

Aktenzeichen: L 1 B 36/05 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0111.L1B36.05AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 28.10.2005 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. K C,, C, für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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