Landessozialgericht NRW, 2006-01-11, L 1 B 18/05 AS ER

L 1 B 18/05 AS ERSozialversicherungsgericht11.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 B 18/05 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-01-11

Aktenzeichen: L 1 B 18/05 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0111.L1B18.05AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 13.07.2005 wie folgt geändert: Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 24.01.2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.07.2005 wird angeordnet. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers im Beschwerdeverfahren zu einem Drittel. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.

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