L 1 B 13/05 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2006-01-06, L 1 B 13/05 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2006-01-06, L 1 B 13/05 AS ER
L 1 B 13/05 AS ERSozialversicherungsgericht06.01.2006
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 B 13/05 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-01-06
Aktenzeichen: L 1 B 13/05 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2006:0106.L1B13.05AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin werden der Teilabhilfebeschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.07.2005 aufgehoben und der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 15.06.2005 teilweise geändert: Der Antrag des Antragstellers zu 2) auf Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Wege der einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten der Beteiligten im Beschwerdeverfahren sowie die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu 2) im ersten Rechtszug sind nicht zu erstatten.
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