L 11 KR 42/05 ER•Landessozialgericht NRW, 2005-12-29, L 11 KR 42/05 ER
Landessozialgericht NRW, 2005-12-29, L 11 KR 42/05 ER
L 11 KR 42/05 ERSozialversicherungsgericht29.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KR 42/05 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-29
Aktenzeichen: L 11 KR 42/05 ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:1229.L11KR42.05ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die freiwillige Mitgliedschaft der Antragstellerin besteht über den 01.01.2006 hinaus längstens bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens fort. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens.
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