Landessozialgericht NRW, 2005-12-21, L 20 (9) B 37/05 SO ER

L 20 (9) B 37/05 SO ERSozialversicherungsgericht21.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 (9) B 37/05 SO ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-12-21

Aktenzeichen: L 20 (9) B 37/05 SO ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:1221.L20.9B37.05SO.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 08.09.2005 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag der Antragsteller, ihnen für das Beschwerdeverfahren vor dem Landessozialgericht Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt S B zu bewilligen, wird abgelehnt.

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