L 20 (9) B 37/05 SO ER•Landessozialgericht NRW, 2005-12-21, L 20 (9) B 37/05 SO ER
Landessozialgericht NRW, 2005-12-21, L 20 (9) B 37/05 SO ER
L 20 (9) B 37/05 SO ERSozialversicherungsgericht21.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 (9) B 37/05 SO ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-21
Aktenzeichen: L 20 (9) B 37/05 SO ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:1221.L20.9B37.05SO.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 08.09.2005 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Der Antrag der Antragsteller, ihnen für das Beschwerdeverfahren vor dem Landessozialgericht Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt S B zu bewilligen, wird abgelehnt.
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