Landessozialgericht NRW, 2005-12-21, L 19 B 65/05 AS ER

L 19 B 65/05 AS ERSozialversicherungsgericht21.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 B 65/05 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-12-21

Aktenzeichen: L 19 B 65/05 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:1221.L19B65.05AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 19.07.2005 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Antragsgegnerin verpflichtet wird, der Antragstellerin das Darlehen in der Zeit vom 01.05.2005 bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides zu gewähren. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin auch im Beschwerdeverfahren.

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