L 19 B 65/05 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2005-12-21, L 19 B 65/05 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2005-12-21, L 19 B 65/05 AS ER
L 19 B 65/05 AS ERSozialversicherungsgericht21.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 B 65/05 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-21
Aktenzeichen: L 19 B 65/05 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:1221.L19B65.05AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 19.07.2005 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Antragsgegnerin verpflichtet wird, der Antragstellerin das Darlehen in der Zeit vom 01.05.2005 bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides zu gewähren. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin auch im Beschwerdeverfahren.
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