L 19 B 68/05 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2005-09-28, L 19 B 68/05 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2005-09-28, L 19 B 68/05 AS ER
L 19 B 68/05 AS ERSozialversicherungsgericht28.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 B 68/05 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-09-28
Aktenzeichen: L 19 B 68/05 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0928.L19B68.05AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 01.08.2005 wird geändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller Leistungen nach dem SGB II unter Berücksichtigung von Aufwendungen für die Beheizung der Wohnung in Höhe von 92,66 EUR für Juli 2005 und in Höhe von 75,44 EUR für August und September 2005 zu bewilligen. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Antragstellers im Beschwerdeverfahren.
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