L 19 B 33/05 AS ER•Landessozialgericht NRW, 2005-08-01, L 19 B 33/05 AS ER
Landessozialgericht NRW, 2005-08-01, L 19 B 33/05 AS ER
L 19 B 33/05 AS ERSozialversicherungsgericht01.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 B 33/05 AS ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-08-01
Aktenzeichen: L 19 B 33/05 AS ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0801.L19B33.05AS.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 06.06.2005 geändert. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, den Antragstellern für den Monat Juni 2005 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II in Höhe des vollen Regelsatzes zzgl. der Leistungen für Unterkunft und Heizung, längstens für insgesamt 6 Monate, zu bewilligen. Im Übrigen wird die Beschwerde der Antragsgegnerin zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller in beiden Rechtszügen.
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