L 12 AL 167/04•Landessozialgericht NRW, 2005-07-20, L 12 AL 167/04
Landessozialgericht NRW, 2005-07-20, L 12 AL 167/04
L 12 AL 167/04Sozialversicherungsgericht20.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AL 167/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-20
Aktenzeichen: L 12 AL 167/04
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0720.L12AL167.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 16.06.2004 geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 01.04.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.03.2003 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger vom 30.03. - 23.09.2003 Arbeitslosenhilfe nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revison wird nicht zugelassen.
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