L 19 B 30/05 AL ER•Landessozialgericht NRW, 2005-07-04, L 19 B 30/05 AL ER
Landessozialgericht NRW, 2005-07-04, L 19 B 30/05 AL ER
L 19 B 30/05 AL ERSozialversicherungsgericht04.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 B 30/05 AL ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-04
Aktenzeichen: L 19 B 30/05 AL ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0704.L19B30.05AL.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 12.04.2005 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers auch im Beschwerdeverfahren.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.