Landessozialgericht NRW, 2005-06-23, L 9 B 23/05 AS ER

L 9 B 23/05 AS ERSozialversicherungsgericht23.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 B 23/05 AS ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-06-23

Aktenzeichen: L 9 B 23/05 AS ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0623.L9B23.05AS.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 21. April 2005 wird zurückgewiesen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten.

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