Landessozialgericht NRW, 2005-06-15, L 12 (12,19) AL 299/04

L 12 (12,19) AL 299/04Sozialversicherungsgericht15.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 (12,19) AL 299/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-15

Aktenzeichen: L 12 (12,19) AL 299/04

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0615.L12.12.19AL299.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Berufung durch Rücknahme erledigt ist. Die Klage auf Leistungen ab 2004 wird als unzulässig abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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