L 12 (12,19) AL 299/04•Landessozialgericht NRW, 2005-06-15, L 12 (12,19) AL 299/04
Landessozialgericht NRW, 2005-06-15, L 12 (12,19) AL 299/04
L 12 (12,19) AL 299/04Sozialversicherungsgericht15.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 (12,19) AL 299/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-15
Aktenzeichen: L 12 (12,19) AL 299/04
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0615.L12.12.19AL299.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Berufung durch Rücknahme erledigt ist. Die Klage auf Leistungen ab 2004 wird als unzulässig abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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