L 9 AL 153/04•Landessozialgericht NRW, 2005-06-09, L 9 AL 153/04
Landessozialgericht NRW, 2005-06-09, L 9 AL 153/04
L 9 AL 153/04Sozialversicherungsgericht09.06.2005
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 AL 153/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-09
Aktenzeichen: L 9 AL 153/04
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0609.L9AL153.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 02. Juli 2004 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte unter entsprechender Änderung des Bescheides vom 14.01.2004 verurteilt wird dem Kläger Arbeitslosengeld ab 01.12.2003 für den Zeitraum von 960 Kalendertagen zu zahlen. Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren. Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.