Landessozialgericht NRW, 2005-06-01, L 12 AL 165/04

L 12 AL 165/04Sozialversicherungsgericht01.06.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 12 AL 165/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-01

Aktenzeichen: L 12 AL 165/04

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0601.L12AL165.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 26.04.2004 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Der Kläger trägt die Gerichtskosten auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt.

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