Landessozialgericht NRW, 2005-05-30, L 1 B 6/05 AL

L 1 B 6/05 ALSozialversicherungsgericht30.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 B 6/05 AL — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-05-30

Aktenzeichen: L 1 B 6/05 AL

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0530.L1B6.05AL.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.01.2005 geändert. Die Beklagte trägt die dem Kläger im Klageverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten in vollem Umfang. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Beschwerdeverfahren.

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