L 1 B 6/05 AL•Landessozialgericht NRW, 2005-05-30, L 1 B 6/05 AL
Landessozialgericht NRW, 2005-05-30, L 1 B 6/05 AL
L 1 B 6/05 ALSozialversicherungsgericht30.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 B 6/05 AL — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-05-30
Aktenzeichen: L 1 B 6/05 AL
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0530.L1B6.05AL.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.01.2005 geändert. Die Beklagte trägt die dem Kläger im Klageverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten in vollem Umfang. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Beschwerdeverfahren.
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