Landessozialgericht NRW, 2005-04-05, L 9 B 3/05 SO ER

L 9 B 3/05 SO ERSozialversicherungsgericht05.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 B 3/05 SO ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-04-05

Aktenzeichen: L 9 B 3/05 SO ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0405.L9B3.05SO.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

1. Die Anhörungsrüge des Antragstellers wird zurückgewiesen.

2 . Kosten sind nicht zu erstatten.

3. Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt

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