L 11 (16) KR 145/02•Landessozialgericht NRW, 2005-03-09, L 11 (16) KR 145/02
Landessozialgericht NRW, 2005-03-09, L 11 (16) KR 145/02
L 11 (16) KR 145/02Sozialversicherungsgericht09.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 (16) KR 145/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-09
Aktenzeichen: L 11 (16) KR 145/02
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0309.L11.16KR145.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Berufungen der Klägerin und der Beigeladenen zu 4) wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 24.04.2002 abgeändert. Die Bescheide der Beklagten vom 27.09.1999 und 05.05.2000 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin und der Beigeladenen zu 4) in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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