Landessozialgericht NRW, 2005-02-16, L 11 KA 42/04

L 11 KA 42/04Sozialversicherungsgericht16.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 42/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-16

Aktenzeichen: L 11 KA 42/04

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0216.L11KA42.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 17.03.2004 abgeändert. Unter Abweisung des Feststellungsantrages wird der Bescheid der Beklagten vom 18.12.2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.07.2002 aufgehoben und der Kläger vom Notfalldienst ausgeschlossen. Die Beteiligten tragen die Kosten des Verfahrens für beide Rechtszüge je zur Hälfte. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.