L 11 KA 42/04•Landessozialgericht NRW, 2005-02-16, L 11 KA 42/04
Landessozialgericht NRW, 2005-02-16, L 11 KA 42/04
L 11 KA 42/04Sozialversicherungsgericht16.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 42/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-16
Aktenzeichen: L 11 KA 42/04
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0216.L11KA42.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 17.03.2004 abgeändert. Unter Abweisung des Feststellungsantrages wird der Bescheid der Beklagten vom 18.12.2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.07.2002 aufgehoben und der Kläger vom Notfalldienst ausgeschlossen. Die Beteiligten tragen die Kosten des Verfahrens für beide Rechtszüge je zur Hälfte. Die Revision wird nicht zugelassen.
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