Landessozialgericht NRW, 2005-01-20, L 9 AL 123/04

L 9 AL 123/04Sozialversicherungsgericht20.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 AL 123/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-20

Aktenzeichen: L 9 AL 123/04

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0120.L9AL123.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 21. April 2004 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im zweiten Rechtszug. Die Revision wird nicht zugelassen.

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