Landessozialgericht NRW, 2005-01-17, L 2 B 162/04 KR

L 2 B 162/04 KRSozialversicherungsgericht17.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 B 162/04 KR — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-01-17

Aktenzeichen: L 2 B 162/04 KR

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0117.L2B162.04KR.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 15.09.2004 wird als unzulässig verworfen. Der Kläger trägt die Kosten für das Beschwerdeverfahren, Gerichtskosten werden nicht erhoben. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 500,00 Euro festgesetzt.

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