Landessozialgericht NRW, 2005-01-14, L 4 U 19/04

L 4 U 19/04Sozialversicherungsgericht14.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 4 U 19/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-14

Aktenzeichen: L 4 U 19/04

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0114.L4U19.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgericht Köln vom 23.04.2004 wird zurückgewiesen. Die Klagen werden abgewiesen. Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Klägerin trägt die Kosten der zweitinstanzlichen Klagen. Die Revision wird zugelassen.

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