Landessozialgericht NRW, 2005-01-12, L 8 RA 6/03

L 8 RA 6/03Sozialversicherungsgericht12.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 RA 6/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-12

Aktenzeichen: L 8 RA 6/03

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2005:0112.L8RA6.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 26.11.2002 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch für das Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.

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