L 2 B 97/04 KR•Landessozialgericht NRW, 2004-11-26, L 2 B 97/04 KR
Landessozialgericht NRW, 2004-11-26, L 2 B 97/04 KR
L 2 B 97/04 KRSozialversicherungsgericht26.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 B 97/04 KR — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-11-26
Aktenzeichen: L 2 B 97/04 KR
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:1126.L2B97.04KR.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 03.08.2004 geändert und dem Kläger Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Verfahrens S 5 KR 124/04 bewilligt. Auf Antrag wird ihm ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner X beigeordnet. Findet er keinen zur Vertretung bereiten Anwalt, wird ihm auf Antrag das Sozialgericht einen Rechtsanwalt beiordnen.
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