Landessozialgericht NRW, 2004-11-26, L 2 B 97/04 KR

L 2 B 97/04 KRSozialversicherungsgericht26.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 B 97/04 KR — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-11-26

Aktenzeichen: L 2 B 97/04 KR

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:1126.L2B97.04KR.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 03.08.2004 geändert und dem Kläger Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Verfahrens S 5 KR 124/04 bewilligt. Auf Antrag wird ihm ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt seiner X beigeordnet. Findet er keinen zur Vertretung bereiten Anwalt, wird ihm auf Antrag das Sozialgericht einen Rechtsanwalt beiordnen.

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