L 5 KR 218/03•Landessozialgericht NRW, 2004-11-25, L 5 KR 218/03
Landessozialgericht NRW, 2004-11-25, L 5 KR 218/03
L 5 KR 218/03Sozialversicherungsgericht25.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 218/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-25
Aktenzeichen: L 5 KR 218/03
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:1125.L5KR218.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 14.10.2003 geändert. Der Bescheid vom 15.05.2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13.06.2000 wird aufgehoben. Die Beklagte hat der Klägerin die Kosten des Verfahrens zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.
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