L 9 AL 67/03•Landessozialgericht NRW, 2004-11-18, L 9 AL 67/03
Landessozialgericht NRW, 2004-11-18, L 9 AL 67/03
L 9 AL 67/03Sozialversicherungsgericht18.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 AL 67/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-18
Aktenzeichen: L 9 AL 67/03
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:1118.L9AL67.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 12. Februar 2003 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 13.228,71 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.