L 1 AL 55/03•Landessozialgericht NRW, 2004-11-16, L 1 AL 55/03
Landessozialgericht NRW, 2004-11-16, L 1 AL 55/03
L 1 AL 55/03Sozialversicherungsgericht16.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 AL 55/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-16
Aktenzeichen: L 1 AL 55/03
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:1116.L1AL55.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 07.05.2003 abgeändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 18.02.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.02.2003 verurteilt, dem Kläger für die am 20.01.2003 begonnene Maßnahme Unterhaltsgeld nach Maßgabe des § 158 Abs. 1 Satz 1 SGB III zugewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers für beide Rechtszüge. Die Revision wird zugelassen.
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