L 18 KN 82/01•Landessozialgericht NRW, 2004-11-02, L 18 KN 82/01
Landessozialgericht NRW, 2004-11-02, L 18 KN 82/01
L 18 KN 82/01Sozialversicherungsgericht02.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 18 KN 82/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-02
Aktenzeichen: L 18 KN 82/01
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:1102.L18KN82.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 05.09.2001 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 11.04.1997 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 10.02.1998 verurteilt, bei dem Kläger den Zustand von Berufsunfähigkeit im September 1998 anzuerkennen und entsprechende Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Revision wird nicht zugelassen.
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