L 13 RJ 35/04•Landessozialgericht NRW, 2004-10-13, L 13 RJ 35/04
Landessozialgericht NRW, 2004-10-13, L 13 RJ 35/04
L 13 RJ 35/04Sozialversicherungsgericht13.10.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 13 RJ 35/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-13
Aktenzeichen: L 13 RJ 35/04
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:1013.L13RJ35.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 11.02.2004 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 20.12.2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.08.2002 verurteilt, dem Kläger die zur Durchführung des Vorverfahrens gegen den Bescheid vom 20.12.2000 notwendigen Kosten zu erstatten. Die Beklagte trägt die dem Kläger in beiden Rechtszügen entstandenen außergerichtlichen Kosten. Die Revision wird zugelassen.
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