L 2 B 66/04 KR•Landessozialgericht NRW, 2004-10-11, L 2 B 66/04 KR
Landessozialgericht NRW, 2004-10-11, L 2 B 66/04 KR
L 2 B 66/04 KRSozialversicherungsgericht11.10.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 B 66/04 KR — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-10-11
Aktenzeichen: L 2 B 66/04 KR
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:1011.L2B66.04KR.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 29.03.2004 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
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